Muttizettel

Was ist das?

Auch wir müssen und wollen uns an gesetzliche Vorschriften halten. Damit deine Karnevalssparty mit dem CCM ein Mega-Event wird, haben wir den "Muttizettel" (Erziehungsbeauftragung nach Jugendschutzgesetz §1 Abs.1 Nr.4) auch in Molbitz ins Leben gerufen.
Das Jugendschutzgesetz in Deutschland regelt den Aufenthalt von Kindern (unter 14 Jahre) und Jugendlichen (ab 14 bis 18 Jahre) bei (in diesem Fall) Tanzveranstaltungen, etc.

Jugendschutzgesetz Stand:23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)

 

Was sagt das?

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Nach §1 Abs.1 Nr.4 JuSchG haben Eltern die Möglichkeit für die Begleitung eine "erziehungsbeauftragte Person" zu benennen. Diese Erklärung ist bei uns der "Muttizettel"!

Wichtig für Dich!

Zur Veranstaltung des CCM gilt für den Erziehungsbeauftragten:

  1. ist volljährig und trägt einen Personalausweis mit sich
  2. trägt die Aufsichtspflicht gegenüber dem Minderjährigen
  3. steht nicht unter Alkoholeinfluss
  4. hat für eine gesichterte Heimfahrt des Minderjährigen zu sorgen
  5. kennt das Jugendschutzgesetz und setzt es gegenüber dem Minderjährigen verantwortungsvoll um (z.B. §9 und §10)

Du bist zwischen 16 und 18 Jahre alt und möchtest länger als 24 Uhr dabei sein? Jetzt Muttizettel herunterladen, vollständig ausfüllen und zur Veranstaltung mitbringen...

Muttizettel zum Download über diesen Link als PDF

Mit Muttizettel gilt folgendes:

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Bitte beachte noch dies:
Zu unseren Veranstaltungen bekommen ausschließlich Jugendliche mit gültigem Personalausweis, d.h. mit dem vollendeten 16. Lebensjahr Zutritt. (Denn mit Ausweis können wir das Alter unserer Gäste besser nachvollziehen.)

Danke ...und nun viel Spaß!